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01 Lösung · NIS2-Resilienz

NIS2-Beratung, die beim Backup anfängt und im Betrieb endet

Seit dem 6. Dezember 2025 verlangt das NIS2-Umsetzungsgesetz einen Betrieb, der sich nachweislich wiederherstellen lässt. Unsere NIS2-Beratung deckt die technische Seite davon ab: Backup-Architektur, unveränderbare Kopien, geprobte Wiederanlaufverfahren und den Betrieb dazu. Die rechtliche Bewertung übernehmen wir nicht.

In Kraft seit
6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist
Unter BSI-Aufsicht
rund 29.500 Unternehmen statt bisher etwa 4.500
Bußgeldrahmen
bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Betrieb
24/7 mit Rufbereitschaft, Patch- und Eskalationsmanagement

02 Ausgangslage

Das Backup meldet seit Monaten grün und war nie im Ernstfall

Vier Punkte, die im Notfall gemeinsam versagen und im Audit einzeln auffallen.

01

Der vollständige Restore ist nie gelaufen

Die Sicherung läuft fehlerfrei, Einzeldateien kommen zurück. Ob sich daraus in der geforderten Zeit ein komplettes System wiederherstellen lässt, hat niemand geprüft. Der erste echte Test ist dann der Ernstfall.

02

RPO und RTO stehen nirgends

Ohne Zielwerte je Anwendung fehlt die Messlatte, für die Architektur wie für den Nachweis. Das Gesetz schreibt keine festen Werte vor, es verlangt Maßnahmen, die zum Risiko passen. Begründen müssen Sie sie selbst.

03

Alle Kopien hängen am selben Rechenzentrum

Der Backup-Server steht neben der Produktion und ist über dieselben Zugänge erreichbar. Ransomware nimmt beides mit. Ohne räumliche Trennung und unveränderbare Kopien reißt die Kette an einer Stelle.

04

Für das Audit fehlt die prüffähige Dokumentation

Vorhanden sind Screenshots und Erfahrungswissen einzelner Leute. Verlangt ist eine Dokumentation, die eine prüfende Stelle nachvollziehen kann: Verfahren, Zielwerte, Testprotokolle, Abweichungen.

Technisch sind das vier Baustellen, regulatorisch eine: § 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG verlangt Backup-Management, Wiederherstellung nach einem Notfall und Krisenmanagement, seit dem 6. Dezember 2025 und ohne Übergangsfrist.

03 Die Lösung

NIS2-Beratung, die mit der Bestandsaufnahme beginnt und beim geprobten Restore endet

Sechs Bausteine, ein Ansprechpartner. Alles davon ist Plattform- und Betriebsleistung. Wo die Grenze zur Rechtsberatung liegt, steht weiter unten.

01

Technisches Gap-Assessment

Wir gleichen Ihre heutige Backup- und Wiederanlauflage mit den technischen Mindestanforderungen ab: Backup-Management, Wiederherstellung nach einem Notfall, Krisenmanagement. Ergebnis ist eine Lückenliste, nach Risiko sortiert, mit Aufwand je Punkt.

02

RPO und RTO je Anwendung

Für jede Anwendung halten wir fest, wie viel Datenverlust und wie viel Ausfallzeit vertretbar sind. Erst danach geht es um Technik: Diese Zielwerte bestimmen die Architektur, nicht umgekehrt.

03

Georedundante Backup-Strecke

Kopien in einem zweiten deutschen Rechenzentrum, getrennt von der Produktion und mit eigenen Zugängen. Der Backup-Server ist kein Nachbar der Systeme, die er sichern soll. Die Rechenzentren sind ISO-27001-zertifiziert.

04

Unveränderbare und getrennte Kopien

Immutable Backup heißt: Für einen festgelegten Zeitraum kann niemand die Kopie ändern oder löschen, auch nicht mit administrativen Rechten. Dazu eine Kopie ohne ständige Netzverbindung. Das ist die 3-2-1-Backup-Regel in ihrer heutigen Form.

05

Dokumentierte Verfahren und erster Testlauf

Bevor der Betrieb übergeht, läuft ein Wiederanlauf einmal komplett durch, protokolliert und mit gemessenen Zeiten gegen die Zielwerte. Was dabei nicht hält, wird korrigiert.

06

Managed Backup und Disaster Recovery

Im Betrieb: turnusmäßige Restore-Tests, Überwachung, Patch- und Eskalationsmanagement rund um die Uhr, Protokolle in prüffähiger Form. Die Nachweise entstehen laufend statt in einem Projekt kurz vor dem Audit.

04 So läuft es ab

Drei Phasen, an jedem Übergang eine Go/No-Go-Entscheidung

Consulting, Transition und Operation aus einer Hand: ein Vertrag, ein Team, eine Verantwortung.

Phase 01

Consulting

Bestandsaufnahme der Sicherungs- und Wiederanlauflage, Zielwerte für RPO und RTO je Anwendung, Abgleich mit den technischen Pflichten. Ergebnis ist eine priorisierte Lückenliste, kein Foliensatz.

Phase 02

Transition

Aufbau der Backup- und DR-Strecke, georedundant und mit unveränderbaren Kopien. Dazu die Wiederherstellungsverfahren schriftlich und ein vollständiger Testlauf, bevor irgendetwas als fertig gilt.

Phase 03

Operation

Managed Backup und Disaster Recovery im 24/7-Betrieb, mit turnusmäßigen Restore-Tests, Rufbereitschaft und laufender Nachweisdokumentation. Die Konfigurationen liegen als Repositories bei Ihnen.

Wer die Plattform ohnehin wechselt, etwa weg von VMware oder zurück aus der Public Cloud, legt die Backup- und DR-Strecke im selben Zug richtig an.

05 Belege

Verfügbarkeit zeigt sich im Betrieb, nicht im Konzept

Drei Kunden, bei denen Wiederanlauf und Dauerbetrieb der eigentliche Auftrag waren.

Aerosoft Simulationssoftware mit harten Lastspitzen zu Produkt-Launches und am Black Friday. Verfügbarkeit dauerhaft über 99,9 Prozent, der komplette Stack von Netzwerk über Virtualisierung bis Datenbank aus einer Hand. Proxmox · HAProxy · Percona · Redis
GeoMobile Digitalisierungspartner für den ÖPNV, die gesamte Anwendung zog von virtuellen Maschinen auf Container um. Seit Jahren über 99,9 Prozent Verfügbarkeit bei kürzeren Deployment-Zyklen. Kubernetes · Traefik · Velero · CephFS · PostgreSQL
Net Connection IT-Services und Enterprise-Content-Management, 55 Mitarbeitende. Durchgehender 24/7-Betrieb ohne eigenen Plattform-Engineer und ohne Systemarchitekten im Haus. Proxmox · MariaDB · Jenkins

06 Zum Weiterlesen und Prüfen

Titelseite des Whitepapers Digitale Souveränität

Kostenloses Whitepaper · 8 Seiten

Digitale Souveränität

Von Andreas Hankel, CTO onehundred. Download gegen E-Mail-Adresse, ohne Vertriebsanruf.

Kostenloses Tool

NIS2-Betroffenheits-Check

Vor der Technik steht die Ausgangsfrage: Fällt Ihr Unternehmen überhaupt unter das Gesetz? Der Check geht die Kriterien aus § 28 BSIG durch, Sonderfälle, Sektor nach Anlage 1 und 2, Einrichtungsart und Größe. Bis zu neun Fragen, rund drei Minuten, ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung mit Norm und Begründung, keine Rechtsberatung.

07 Ehrlich gesagt

Was Sie an dieser Stelle zu Recht fragen

„Wir haben doch längst ein Backup."

Vermutlich stimmt das. Die Frage ist nicht, ob gesichert wird, sondern wann zuletzt ein vollständiges System zurückgeholt wurde, wie lange das gedauert hat und wo das protokolliert ist. Meist liegt der letzte vollständige Restore länger zurück als gedacht.

„Macht ihr dann unsere NIS2-Compliance?"

Nein, und das ist Absicht. Wir verantworten die technische Umsetzung: Backup, Wiederanlauf, Betrieb und die Nachweise, die dabei entstehen. Die rechtliche Betroffenheitsprüfung, der Aufbau eines ISMS sowie Governance- und Meldeprozesse gehören nicht dazu. Dafür arbeiten wir mit spezialisierten Partnern.

„Dann hängen wir für die Wiederherstellung an euch."

Nur wenn wir Sie auf eine geschlossene Plattform zögen. Tun wir nicht. Der Stack ist Open Source und dokumentiert, die Konfigurationen liegen als Repositories bei Ihnen. Jeder kompetente Dienstleister kann den Betrieb übernehmen, und ein Wiederanlauf ohne Anbieterbindung gehört ohnehin zur Nachweisführung.

„Wir wissen noch nicht einmal, ob wir betroffen sind."

Dann fangen Sie mit dem Check an. Er ordnet Sektor, Einrichtungsart und Größe nach § 28 BSIG ein. Unabhängig vom Ergebnis gilt: Ein geprobter Wiederanlauf rechnet sich auch ohne Aufsicht, sobald ein Ausfall länger als einen Tag dauert.

08 Fasttrack-Analyse

Nils Hornke
Nils HornkeCEO, onehundred

Ein Gespräch, in dem die Lücken benannt werden

Dreißig Minuten, unverbindlich, mit jemandem, der Plattformen betreibt. Bringen Sie mit, was Sie heute sichern und wie lange ein Wiederanlauf dauern darf. Trägt Ihre Lage bereits, sagen wir das auch.

15 Minuten · kein Vertriebstermin · Termin direkt im Kalender

09 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Backup und Disaster Recovery unter NIS2

Was verlangt NIS2 beim Backup und Disaster Recovery?
Das Umsetzungsgesetz zählt in § 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG die Aufrechterhaltung des Betriebs auf: Backup-Management, Wiederherstellung nach einem Notfall und Krisenmanagement. Die Maßnahmen müssen zum Risiko passen, dokumentiert sein und im Ernstfall funktionieren.
Welche RPO- und RTO-Werte fordert NIS2?
Das Gesetz nennt keine Zahlen. Sie legen die Zielwerte je Anwendung selbst fest, begründen sie aus der Kritikalität und belegen, dass die Technik sie einhält. Dieser Nachweis fehlt in der Praxis häufiger als die Technik.
Was bedeutet air-gapped oder immutable Backup?
Immutable heißt, dass eine Kopie für einen festgelegten Zeitraum nicht geändert oder gelöscht werden kann, auch nicht mit administrativen Rechten. Air-gapped meint eine Kopie ohne ständige Netzverbindung. Beides zielt darauf, dass ein Angreifer mit Adminrechten die Sicherung nicht mitnimmt.
Gilt die 3-2-1-Backup-Regel unter NIS2 noch?
Die Regel steht in keinem Gesetz, sie ist Praxis: mehrere Kopien, zwei Medien, eine außer Haus. Für NIS2 ist sie eine brauchbare Untergrenze, ergänzt um Unveränderbarkeit und getestete Wiederherstellung.
Wie oft müssen Restore-Tests durchgeführt und dokumentiert werden?
Eine feste Frequenz gibt das Gesetz nicht vor. Wir vereinbaren den Turnus nach Kritikalität der Anwendung und protokollieren jeden Test mit gemessenen Zeiten.
Was ist Managed Backup und Disaster Recovery als Service?
onehundred betreibt die Sicherungs- und Wiederanlaufstrecke rund um die Uhr, testet turnusmäßig die Wiederherstellung und führt die Dokumentation mit. Ihr Team behält Zugriff und Konfigurationen, gibt aber die Bereitschaft ab.
Wie weisen wir die technische Umsetzung gegenüber einer Prüfung nach?
Über die Artefakte, die im Betrieb ohnehin entstehen: dokumentierte Verfahren, festgelegte Zielwerte, Testprotokolle mit Datum und gemessener Dauer, Änderungshistorie der Konfiguration. Prüffähig wird das durch laufende Pflege, nicht durch Aufbereitung kurz vor dem Termin.
Übernimmt onehundred die rechtliche Betroffenheitsprüfung?
Nein. Der Check auf dieser Seite ist eine automatisierte Ersteinschätzung nach § 28 BSIG. Die verbindliche rechtliche Einordnung, die Registrierung und die Meldeprozesse liegen bei Ihnen und Ihren Rechtsberatern.