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NIS2-Betroffenheits-Check
Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland. Ob Ihres dazugehört, entscheidet sich an Sektor, Größe und ein paar Sonderfällen. Dieser Check geht die Kriterien aus § 28 BSIG Schritt für Schritt mit Ihnen durch.
- Bis zu 9 Fragen
- Rund 3 Minuten
- Ohne Anmeldung
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben, kein Rechtsrat und kein Ersatz für die Prüfung zur Selbst-Identifizierung. Das BSI bietet unter betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de eine eigene, anonyme Prüfung an.
Sonderfälle
Trifft einer dieser Fälle auf Ihr Unternehmen zu?
Für diese Einrichtungen regelt § 28 BSIG die Einordnung unabhängig von Sektor oder Größe. Wenn nichts zutrifft, geht es mit dem Sektor weiter.
Sektor
In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?
Die Sektoren stammen aus Anlage 1 (besonders wichtige und wichtige Einrichtungen) und Anlage 2 (wichtige Einrichtungen) des BSIG. Wählen Sie den Sektor, in dem Ihre Haupttätigkeit liegt.
Anlage 1
Anlage 2
Einrichtungsart
Welche Einrichtungsart beschreibt Ihre Tätigkeit?
Die Liste ist die Anlage zum Gesetz, gekürzt formuliert. Wenn keine Beschreibung passt, wählen Sie „Keine davon“.
Gewicht der Tätigkeit
Ist diese Tätigkeit ein wesentlicher Teil Ihres Geschäfts?
Tätigkeiten, die im Hinblick auf das gesamte Geschäft vernachlässigbar sind, können bei der Zuordnung außen vor bleiben (§ 28 Abs. 3 BSIG). Anhaltspunkte sind Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme dieses Bereichs.
Unternehmensgruppe
Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe?
Gemeint sind Partnerunternehmen (ab 25 Prozent Beteiligung) und verbundene Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003/361/EG, auch außerhalb der EU.
IT in der Gruppe
Betreibt Ihr Unternehmen seine IT-Systeme unabhängig von der Gruppe?
Nur wenn Ihre IT-Systeme, Komponenten und Prozesse rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich unabhängig von den Partner- und verbundenen Unternehmen sind, zählen deren Zahlen nicht mit (§ 28 Abs. 4 BSIG).
Größe
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen?
In Jahresarbeitseinheiten nach der KMU-Empfehlung 2003/361/EG. Die Schwellen im Gesetz liegen bei 50 und 250.
Zählen Sie die Mitarbeitenden der gesamten Gruppe, weil Ihre IT nicht unabhängig betrieben wird.
Größe
Wie hoch ist der Jahresumsatz?
Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr. Die Schwellen im Gesetz liegen bei 10 und 50 Mio. €.
Umsatz der gesamten Gruppe, weil Ihre IT nicht unabhängig betrieben wird.
Größe
Wie hoch ist die Jahresbilanzsumme?
Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr. Die Schwellen im Gesetz liegen bei 10 und 43 Mio. €.
Bilanzsumme der gesamten Gruppe, weil Ihre IT nicht unabhängig betrieben wird.
Ihr Ergebnis
Ihr Ergebnis
Rechtsgrundlage
Ihre Auswertung
In 15 Minuten wissen Sie, was jetzt zuerst ansteht.
Nils Hornke geht Ihre Auswertung mit Ihnen durch: welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten, welche Frist als Erstes kommt, was Sie in den nächsten Wochen selbst anstoßen können und wo Sie Unterstützung brauchen. Sie gehen mit einer Reihenfolge raus, die Sie Ihrer Geschäftsführung vorlegen können. Kein Vertriebsgespräch, keine Vorbereitung nötig.
Nils Hornke geht Ihre Auswertung mit Ihnen durch: welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten, welche Frist als Erstes kommt, was Sie in den nächsten Wochen selbst anstoßen können und wo Sie Unterstützung brauchen. Sie gehen mit einer Reihenfolge raus, die Sie Ihrer Geschäftsführung vorlegen können. Kein Vertriebsgespräch, keine Vorbereitung nötig.
Nils Hornke geht Ihre Auswertung mit Ihnen durch: ob Ihre Kunden Sie über die Lieferkette trotzdem in die Pflicht nehmen, welche Nachweise sie dann verlangen und was Sie heute vorbereiten, damit die nächste Ausschreibung nicht daran scheitert. Kein Vertriebsgespräch, keine Vorbereitung nötig.
Nils Hornke klärt mit Ihnen, ob für Sie § 29 gilt oder über Aufträge die Anforderungen des § 28 durchschlagen, und was daraus für Ihren Betrieb folgt. Kein Vertriebsgespräch, keine Vorbereitung nötig.
Nach dem Gespräch schickt Ihnen Nils Hornke die vollständige Auswertung als PDF: Pflichten, Fristen, Bußgeldrahmen, nächste Schritte.
Der Kalender wird von HubSpot geladen. Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung.
Termin gebucht. Sie bekommen die Bestätigung per E-Mail mit Kalendereintrag und Link zum Gespräch. Ihre Antworten liegen Nils Hornke vor, Sie müssen nichts wiederholen. Die Auswertung als PDF kommt nach dem Gespräch.
Termin gebucht, aber Ihre Antworten konnten nicht übermittelt werden. Bringen Sie sie einfach zum Gespräch mit.
Was der Check prüft
Sektor, Größe, Sonderfälle: die drei Kriterien aus § 28 BSIG.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Es unterscheidet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Wer dazugehört, steht in § 28 des BSI-Gesetzes.
Sektor
Anlage 1 nennt sieben Sektoren (Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum), Anlage 2 sieben weitere (Post und Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschung). Innerhalb der Sektoren zählen nur die dort bestimmten Einrichtungsarten.
Größe
Besonders wichtig sind Einrichtungen aus Anlage 1 ab 250 Mitarbeitenden oder ab 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme. Wichtig sind Einrichtungen aus Anlage 1 oder 2 ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit, wenn die IT nicht unabhängig betrieben wird.
Sonderfälle
Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registries und DNS-Diensteanbieter sind unabhängig von der Größe besonders wichtig. Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze und -dienste sind immer mindestens wichtig. Für die Bundesverwaltung gilt § 29.
Quellen
- § 28 BSIG (Fassung NIS2UmsuCG), gesetze-im-internet.de
- Anlage 1 und 2 BSIG, gesetze-im-internet.de
- BSI: NIS-2-Betroffenheitsprüfung (offizielles Tool)
- BSI: Fragen und Antworten zu NIS-2
Stand der Rechtsgrundlage: 14. September 2026.
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